Wusstest du das...?
Dinge, die dir sonst niemand sagt: Wusstest du, dass…
… du Anspruch auf eine Hebamme hast, solange du stillst? Egal, ob 3 Wochen oder 3 Jahre. (Nach dem 9. Lebensmonat des Kindes benötigst du eine ärztliche Verordnung.)
… du Anspruch auf eine Hebammenbegleitung nach einer Fehlgeburt hast? Du hast auch nach einer kleinen Geburt ein Wochenbett.
… du abwarten darfst, wenn dein Baby in deinem Bauch verstorben ist? Und dass keinesfalls eine sofortige OP notwendig ist?
… du bis zum 11. Lebenstag deines Babys Anspruch auf zwei Besuche täglich durch die Hebamme hast?
… deine Hebamme dir deinen Mutterpass ausstellen kann?
… deine Hebamme alle relevanten Vorsorgeuntersuchungen übernehmen kann? Nur den Ultraschall macht dein:e Ärzt:in (wenn du dich dafür entscheidest, denn auch der ist: freiwillig.).
… der Mutterpass dein Dokument ist und nur deins und dass du ihm NIEMANDEM zeigen musst, wenn du das nicht möchtest?
… in Deutschland eine Hebamme bei einer Klinikgeburt anwesend sein muss, ein:e Ärzt:in aber nicht?
Wusstest du das alles? Hättest du dich anders entschieden, wenn du es gewusst hättest? Ich bin Doula Jasmin und begleite dich gern in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett und freue mich, dich auch über die Dinge aufzuklären, die dir sonst kaum jemand mitteilt. Melde dich gern bei mir.